Wichtige Änderungen sind u.a. die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen in Geschäften und im ÖPNV und die Erweiterung zum Treffen mit einer Person eines weiteren Hausstandes um Kinder unter 3 Jahren.
Die Verordnung tritt am 25.01. in Kraft und gilt vorerst bis 14.02.2021.
Unter nachstehendem Link finden Sie die 3. Änderungsverordnung zur 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt: